kino.to-User machen sich strafbar

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by on Dezember 27, 2011 at 15:28
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[...] Bislang wurden vier ehemalige kino.to-Mitarbeiter verurteilt, fortan dürfen sich aber auch die Nutzer der illegalen Film-Streaming-Plattform nicht mehr sicher aufgehoben in einer Grauzone fühlen. User müssen künftig mit Strafverfolgung rechnen, meldet “Meedia”.

Das Amtsgericht Leipzig stellte in einem Urteil gegen einen Betreiber von kino.to fest, dass auch das Streaming “dem Grunde nach” einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, berichtet der Focus. Genau hier befand sich bisher die Grauzone. Wegen der Masse der Fälle dürfte die Verfolgung von Nutzern allerdings schwierig sein.

Beim Nutzen von Streams finde eine Verbreitung und Vervielfältigung statt, sagte Mathias Winderlich, der Richter des Leipziger Amtsgerichts.

Mit dem Begriff “vervielfältigen” habe der Gesetzgeber das “Herunterladen” gemeint. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Illegale Streaming-Portale, wie in diesem Fall kino.to, erzeugten eine Situation, in der massenhaft Straftaten begangen werden.

Am 2. Dezember wurde bereits ein 33-jähriger Webdesigner zu zweieinhalb und am 7. Dezember der 27-jährige Hauptadministrator Martin S. zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein 47-jähriger Ex-Mitarbeiter, der durch die Urheberrechtsverstöße über 300.000 Euro Reingewinn erzielt hatte, erhielt drei Jahre und fünf Monate Haft.

Quelle: BZ online – Gericht: kino.to-User machen sich strafbar

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