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Produktsabotage – Gebaut, um kaput

Eben noch schnurrte der Drucker wie ein Kätzchen, jetzt macht er keinen Mucks mehr. Der Handyakku ist schon am Mittag leer – austauschen ist nicht, denn er wurde fest im Gerät verbaut. Und die

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Produktsabotage – Gebaut, um kaputt zu gehen

Kündigung – Ihr Recht auf Abfindu

Ob Wirtschaftskrise oder Konsolidierung eines Unternehmens – am Ende sind meist die Arbeitnehmer die Leidtragenden. Vielen flattert dann die Kündigung ins Haus. Anderen wird angeboten, diese fr

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Kündigung – Ihr Recht auf Abfindung

Karriere – So unterschiedlich sind

Für die meisten Arbeitnehmer ist die Kündigung ein Schock. Doch Betroffene sollten sich davon nicht lähmen lassen. Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen spielt auch die Art der Kündigung eine

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Karriere – So unterschiedlich sind Kündigungen

Steffen030 nominiert für Superblogs 201

Liebe BlogLeser, mein Blog ist für die Superblogs 2012 in der Kategorie Lifestyle nominiert! In neun verschiedenen Kategorien sucht Hitmeister dieses Jahr die besten Blogs im World Wide Web! Die drei

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Steffen030 nominiert für Superblogs 2012 – Bitte Voten –

Trennung auf Zeit – Ist die Liebe

Schmetterlinge im Bauch gibt es schon lange nicht mehr, dafür Streit von früh bis spät. Die Freizeit wird getrennt voneinander verbracht, Sex ist nur noch lästige Pflicht. Hat der Alltag die Liebe

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Trennung auf Zeit – Ist die Liebe noch zu retten?

Facebook verklagt “Marc Zuckerberg”

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by on Dezember 19, 2011 at 14:54

Der israelische Unternehmer Rotem Guez wurde kürzlich von Facebook wegen seiner Firma, dem “Like Store”, verklagt. Im “Like Store” konnten andere Unternehmen Fans für die eigene Facebook-Fanpage kaufen. Der Grund für die Klage ist ein Verstoß gegen die AGB von Facebook.

Offenbar wollte Guez nicht so einfach aufgeben. Statt selbst zu klagen oder den eigenen Shop offline zu nehmen, entschied er sich zu einem ungewöhnlichen Schritt. Er hat sich in “Marc Zuckerberg” umbenennen lassen. Diesen Namen trägt er seit dem 7. Dezember offiziell.

Da der Shop von Rotem Guez nach der ersten Klage seitens Facebook immer noch nicht offline war, folgte eine zweite Klage. Offiziell klagt Facebook somit gegen den Ko-Gründer des “Like Store” – “Marc Zuckerberg”.

© Copyright – www.tech-blog.net & ShortNews

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Web | Wie man seine Daten bei Facebook anfordert

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by on September 30, 2011 at 12:49

Facebook ist gesetzlich verpflichtet, seinen Nutzern auf Anfrage innerhalb einer Frist von 40 Tagen alle gespeicherten personenbezogenen Daten offenzulegen. Wie Sie die Herausgabe Ihrer Daten beantragen, erklärt Ihnen Morgenpost Online hier.

1. Scannen Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Lichtbilddokument ein.

2. Melden Sie sich bei Facebook an und rufen Sie die folgende Seite auf:
http://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=data_requests

3. Füllen Sie das Formular aus („Antrag auf Herausgabe persönlicher Daten“). Sie müssen unter anderem angeben, nach welchem Gesetz Sie die Herausgabe der Daten beanspruchen. Hier können Sie sich auf Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr beziehen, die 1995 von der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlassen wurde. Außerdem gilt der irische “Date Protection Act” (kurz DPA) von 1988. Sie aufgefordert, Ihren gescannten Ausweis hochzuladen. Senden Sie den Antrag dann ab.

4. Überlichweise bekommen Sie anschließend Emails, mit denen Facebook beispielsweise erklärt, dass die Anfrage innerhalb der festgelegten Frist nicht bearbeitet werden kann. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Bestehen Sie auf die Zusendung der Daten per Post und drohen Sie damit, sich andersfalls bei der irischen Datenschutzkommission zu beschweren.

© Copyright – Berliner Morgenpost online | Facebook – Wie Sie die Offenlegung Ihrer Daten beantragen

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in | Internet

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Klassik Radio löscht negative Meinungen auf Facebook

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by on August 12, 2011 at 12:53

Hatten wir nicht schon einmal so etwas gelesen, das ein Unternehmen sich damit auf Facebook keine Freude bzw. Freunde gemacht hat? Nun macht es Klassik Radio nach, wie ich auf der Facebook Seite von Radioszene gelesen habe, löscht Klassik Radio negative Meinungen der Hörer.

Nach massiven Facebookprotesten auf der Fanpage von Klassik Radio hat der Sender alle negativen Kritiken gelöscht die Wall Post-Funktion für Hörer unterdrückt. Anlass war Wegfall der “Cinema Show” und allgemeine Unzufriedenheitsbekundungen über die neue Programmausrichtung. Eine Erklärung wurde bislang nicht abgegeben.

Wenn man noch einige Kommentare bei Klassik Radio oder die Diskussion anschaut, liest man das die Hörer sich über die Zensur beschweren.

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Internet | kino.to Sperrung führt zur Abmahnung für das Land Sachsen

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by on Juni 18, 2011 at 06:57

Nach der Sperrung der Plattform Kino.to ist noch immer unklar, ob die Nutzer strafrechtlich verfolgt werden. Zugleich hat nun das Land Sachsen eine Abmahnung kassiert.

Auch eine Woche nach der Sperrung von Kino.to geht der Wirbel um das das Streaming-Filmportal weiter. Nutzer der Plattform müssen weiter zittern, ob sie strafrechtlich verfolgt werden. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hält sich diese Option noch immer offen. „Wir haben dazu noch keine abschließende Entscheidung getroffen“, sagte Sprecherin Christine Ehlers gegenüber FOCUS Online.

Priorität habe für die Gesellschaft das Strafverfahren „gegen die Anbieter, die dafür sorgen, dass andere urheberrechtlich geschützte Filme sehen können“, so die Sprecherin. Dennoch hält die GVU die fehlende Rechtssicherheit, was die Nutzer angeht, für „problematisch“. Juristen streiten seit Jahren darüber, ob sich User strafbar machen, die auf Streaming-Plattformen wie Kino.to Filme schauen, sie also nicht herunterladen. Ein entsprechendes Urteil gibt es aber bisher nicht. „Ein Musterverfahren wäre deshalb aus unserer Sicht sinnvoll, um das endgültig zu klären“, meinte Ehlers. [...]

[...] Derweil muss sich das Land Sachsen mit einer Abmahnung in eigener Sache befassen. Beamte der sächsischen Kripo hatten die Server von Kino.to am 8. Juni beschlagnahmt und die Webseite gesperrt. Auf der Homepage fand sie anschließend nur der Hinweis, dass die Domain geschlossen wurde – aber kein Impressum.

Das nahmen die Betreiber der Plattform „Cineastentreff“ zum Anlass, um das Land Sachsen abzumahnen. Auf der Seite finden sich unter anderem Kritiken zu aktuellen Blockbustern. In ihrem Blog erklären die Macher: Das fehlende Impressum auf Kino.to „stellt einen klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz dar, von dessen Einhaltung auch Behörden nicht ausgenommen sind. Für den Nutzer ist zur Zeit nicht ersichtlich, wer aktueller Betreiber von kino.to ist.“ [...]

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Copyright © focus.de | Kino.to-Sperrung, Abmahnung für das Land Sachsen

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Internet | Die Deutschland-Chefs von Sony Music und Universal Music attackieren die Gema.

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by on Juni 18, 2011 at 06:49

Die Verwertungsgesellschaft verhindert hartnäckig die Sendung zahlreicher Songs auf YouTube. Der Verdacht der Platten-Manager: Die Gema sei noch nicht im Digitalzeitalter angekommen.

YouTube-Nutzer kennen dieses Phänomen: Viele Musikvideos lassen sich in Deutschland auf der Plattform nicht abspielen: Das Videofenster bleibt schwarz, statt des erhofften Clips gibt es eine Fehlermeldung: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar.”

Bisher nannte YouTube-Eigner Google Chart zeigen an dieser Stelle nur die Namen der Musikkonzerne, bei denen der Interpret unter Vertrag war. Seit vergangener Woche wird klargestellt, warum etliche Videos nicht zu sehen sind: Zwischen YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema, bei denen die Künstler unter Vertrag sind, gibt es Streit ums Geld – und das seit Jahren. Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Gema hat YouTube im vergangenen Jahr verklagt. Unter diesen Umständen aber will Google keine weiteren Verhandlungen führen.

Jetzt melden sich erstmals die Chefs zweier großer Musikunternehmen zu Wort – und sparen nicht mit Kritik an der Gema. “Man darf sich die Frage stellen, warum eine Einigung zwischen Verwertungsgesellschaften und YouTube in vielen Musikmärkten möglich ist, nicht aber in Deutschland, dem wichtigsten Markt Europas”, sagt Frank Briegmann, der Deutschland-Chef von Universal Music, zu SPIEGEL ONLINE.

Auch der Deutschland-Chef von Sony Music, Edgar Berger, verliert die Geduld: “Alles muss durch ein Nadelöhr, den Gema-Aufsichtsrat. Einige Mitglieder scheinen noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen zu sein”, sagt er auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Es gebe “offenbar kein Interesse daran, werbefinanzierte Musik-Streamingdienste wie Vevo, YouTube und Spotify in Deutschland zuzulassen”, so Berger. Dadurch entgingen den Künstlern und den Musikkonzernen potentielle Einnahmen in Millionenhöhe. [...]

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Copyright © Spiegel Online | Streit mit der Gema, Plattenbosse rebellieren gegen YouTube-Blockade

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