Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte homosexueller Paare bei Adoption

Steffen030

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, dürfen Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Die vorherige Gesetzesregelung verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung und ist demnach verfassungswidrig, entschieden die Richter in Karlsruhe. […]

FAZ.net

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