Ultimatum aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag eine Frist zur steuerlichen Gleichbehandlung der Homo-Ehe gesetzt. Bis zum 18. Juni müsse ein Gesetz vorliegen, durch das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer genauso behandelt würden wie Ehepaare, heißt es in einem Schreiben des stellvertretenden Gerichtspräsidenten Ferdinand Kirchhof an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Die Nachbesserung ist bereits auf den Weg gebracht, hängt aber im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet trotzdem mit einer rechtzeitigen Lösung.
Bei Eheleuten fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn beispielsweise einer dem anderen ein Grundstück überträgt. Für homosexuelle eingetragene Lebenspartner gelten diese Steuervorteile erst seit Ende 2010. In den Jahren zuvor waren sie an dieser Stelle benachteiligt. Das wollen die Karlsruher Richter ausgeräumt sehen. […]
via n-tv.de