Kündigung wegen HIV-Infektion in Probezeit

Steffen030

Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts: Entlassung wegen HIV ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dessen Arbeitgeber ihm in der Probezeit wegen der Infektion gekündigt hatte. Dazu erklärt die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH):
Das Urteil des Arbeitsgerichts ist enttäuschend, denn es hat offenbar nicht anerkannt, dass der 24-jährige Sebastian F. (Name geändert) aufgrund seiner HIV-Infektion unter dem besonderen Schutz des Allgemeinen Gesetzes zur Gleichbehandlung (AGG) stand. Das AGG schützt vor einer Kündigung aufgrund von Behinderungen – auch während der Probezeit. […]

Deutsche AIDS-Hilfe

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