Zum zweiten Mal scheiterten Aktivist*innen vor Gericht. Das gesetzliche Verbot homosexueller Handlungen bleibe „wichtig, um die öffentliche Meinung und die Überzeugungen widerzuspiegeln“, heißt es im Urteil.
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Zum zweiten Mal scheiterten Aktivist*innen vor Gericht. Das gesetzliche Verbot homosexueller Handlungen bleibe „wichtig, um die öffentliche Meinung und die Überzeugungen widerzuspiegeln“, heißt es im Urteil.
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